Einen Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie Geld sparen können. Eine dieser Möglichkeiten ist es beispielsweise, Ihren Zweitwohnsitz von der Steuer abzusetzen, wenn Sie diesen aus beruflichen Gründen benötigen. Gleichzeitig können Sie damit noch Ihre Altersvorsorge / Rente für Ihren Ruhestand sichern.
Wie das funktioniert
Zweitwohnsitz & Steuern sind zwei Begriffe, die Sie im ersten Moment bestimmt nicht in einen sinnvollen Zusammenhang stellen können. Dabei haben Zweitwohnsitz & Steuern weit mehr miteinander zu tun, als Sie vielleicht vermuten. Verfügen Sie über einen Zweitwohnsitz, weil Sie diesen aus beruflichen Gründen benötigen, können Sie die dafür entstehenden Kosten von der Steuer absetzen und dadurch mehrere Tausend Euro im Jahr an Steuern sparen. Zweitwohnsitz & Steuern stehen also wesentlich enger im Zusammenhang, als Sie vielleicht dachten. Abgesetzt werden können Kosten wie die Miete und Mietnebenkosten, aber auch die Kosten, die für An- und Abreise entstehen. In den ersten drei Monaten, in denen Sie Ihren Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen, können Sie sogar die Kosten für die Verpflegung in Ihrer Zweitwohnung steuerlich geltend machen. Wichtig dabei ist allerdings, dass Sie die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benötigen, weil Ihr Hauptwohnsitz mehr als 40 Kilometer und 30 Minuten Fahrzeit von Ihrem Arbeitsplatz entfernt liegt und dadurch der Zweitwohnsitz gerechtfertigt ist. Mit Zweitwohnsitz & Steuern können Sie sich zusätzlich noch ein gutes Polster für den Ruhestand schaffen und dadurch Ihre Altersvorsorge / Rente aufbessern.
Private Altersvorsorge durch einen Zweitwohnsitz
Ihren Zweitwohnsitz können Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn Sie diesen aus beruflichen Gründen benötigen. Wie Sie damit Ihre Altersvorsorge / Rente aufbessern können, ist Ihnen bestimmt nicht ersichtlich. Doch eigentlich ist dies schnell erklärt. Ein Zweitwohnsitz kann eine gemietete Wohnung, ein Hotelzimmer oder ein möbliertes Zimmer sein. Doch auch eine Eigentumswohnung wird als Zweitwohnsitz anerkannt und kann von der Steuer abgesetzt werden. So kommen Sie durch steuerliche Ersparnisse zu einer eigenen Immobilie. Wenn Sie nun in den Ruhestand gehen, können Sie diese vermieten und sich so Ihre Altersvorsorge / Rente aufbessern.
Picture: Dark Vectorangel – Fotolia

23. Nov, 2011 







Kommentare sind geschlossen.